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Finanzielle Hilfe für Eltern

Junge Familien können mit verschiedenen Leistungen rechnen
In Deutschland werden wieder mehr Kinder geboren. Das Familienministerium sprach für 2007 bereits von der höchsten Geburtenrate seit der Wiedervereinigung mit 1,4 Kindern pro Frau. Neben der Freude, die Kinder bescheren, sind sie immer häufiger auch ein Armutsrisiko: Laut Armutsbericht der Bundesregierung haben 2007 knapp 1,9 Millionen Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV gelebt. „Besonders allein stehende Frauen fragen sich, wie sie ihr Kind finanzieren sollen“, sagt Malgorzata Molak, Sozialberaterin beim Deutschen Roten Kreuz in Halle. Mit welchen finanziellen Hilfen können junge Eltern rechnen?
Mehrbedarf beim ALG II: Schwangere, die ALG II beziehen, bekommen ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent ausgezahlt. Zusätzlich können sie beim Jobcenter Leistungen für die Baby-Erstausstattung beantragen. Weitere Hilfe gibt es von der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens.
Leistungen der Krankenkasse: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle verordnungsfähigen Arzneien, Hilfs-, Verbands- und Heilmittel, die aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden. Das gilt auch für die Entbindung und einen anschließenden Krankenhausaufenthalt sowie den Geburtsvorbereitungskurs. Falls medizinisch notwendig, bezahlen die Krankenkassen auch eine Haushaltshilfe oder eine häusliche Pflegekraft. Nach der Geburt hat jede Frau acht Wochen lang Anspruch auf Hebammenhilfe.
Mutterschaftsgeld: Während des Mutterschutzes zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für die Dauer der Schutzfrist Mutterschaftsgeld an Arbeitnehmerinnen, insgesamt 13 Euro am Kalendertag. Übersteigt der monatliche Nettolohn diese insgesamt 390 Euro (30 Tage á 13 Euro), so zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag. Frauen, die privat versichert sind, erhalten diese Leistung nicht, sondern können einmalig einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes ( www.bva.de ) stellen. Sie erhalten dann ein Mutterschaftsgeld von einmalig maximal 210 Euro.
Elterngeld: Nach der Geburt des Kindes können alle Eltern – mit oder ohne Arbeitsplatz – Elterngeld beantragen. Voraussetzung: Die Eltern dürfen während der Elternzeit maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn ein Elternteil sich um das Kind kümmert, wird das Geld ein Jahr lang ausbezahlt. Für Alleinerziehende, oder wenn beide Eltern das Kind betreuen, gibt es 14 Monate lang Elterngeld. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro, je nachdem, was die Eltern vorher verdient haben. Auf der Website des Familienministeriums können sich werdende Eltern ihren Elterngeldanspruch ausrechnen ( www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner ).
Kindergeld: Nach der Geburt des Kindes können Eltern Kindergeld beantragen. Es wird unabhängig vom Einkommen bezahlt. Bis zum dritten Kind gibt es monatlich jeweils 154 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 179 Euro.
Beratungsmöglichkeiten bieten Pro Familia ( www.profamilia.de ), Caritas ( www.caritas.de ) und das Deutsche Rote Kreuz ( www.drk.de ) an.
Caroline Benzel (c) Datum=07.06.2008; Quelle=LVZ/Leipziger_Volkszeitung; Seite=10
